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Grüngutsammlung - Bitte ohne Störstoffe

in die Grüngutsammlung gehören:

++ Alle pflanzlichen Gartenabfälle
++ Äste und Stauden (bis max. 8 cm Durchmesser)
++ Eierschalen
++ Federn und Haare
++ Kaffee- und Teesatz (keine Kapseln!)
++ Kleintiermist von Pflanzenfressern in Kleinmengen
++ Laub
++ Rüstabfälle von Früchten und Gemüse
++ Rasen
++ Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Behälter, Draht, Schnur und Dekorationen)
++ Strauch-, Baum- und Heckenschnitt
++ Trester
++ Unbelastete Erde in Kleinmengen
++ Unkraut und Schilf

in die Grüngutsammlung gehören NICHT:

–– Altholz (behandelt oder unbehandelt)
–– Asche
–– Bauschutt
–– Draht und Schnüre
–– Glas
–– Kaffee- und Teekapseln
–– Katzensand und Hundekot
–– Knochen
–– Kompostierbare Produkte (Geschirr, Füllmaterial, Säcke etc.)
–– Medikamente
–– Metall
–– Mineralöl
–– Papier und Karton
–– Plastik(-säcke), PET und Kunststoffe
–– Sand, Kies, Steine und Beton
–– Speisereste und verdorbene Nahrungsmittel
–– Staubsaugersäcke
–– Strassenwischgut
–– Töpfe
–– Verpackungen
–– Windeln, Verbandsmaterial, Binden etc.
–– Zigarettenstummel und Aschenbecherinhalt

Bitte beachten Sie, dass die kompostierbaren Bioabfallsäcke (wie compobag) nur bedingt geeignet sind. Die Zersetzung dieser dauert wesentlich länger als der Vergärungsprozess des restlichen Grünguts.
Reste der Abfallsäcke finden sich dann im Kompost wieder, was verherend ist, da dieser wieder zurück aufs Feld kommt.

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